GemPSI - Gemeinschaft Papiersackindustrie e.V.

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Papiersäcke für Gefahrgut: Sicherheit und Schutz für Produkt und Umwelt

Wiesbaden, 19. Oktober 2016. Chemikalien kommen in vielen Produkten des alltäglichen Lebens vor. Manche von ihnen können in geballter Form reizend, ätzend, giftig oder entzündlich sein. Wenn die Hersteller solche gefährlichen Stoffe zur weiterverarbeitenden Industrie transportieren, benötigen sie eine extrem sichere Verpackung. Der Papiersack ist aufgrund seiner hohen Reißfestigkeit und guten Lagereigenschaften besonders geeignet. Mit der Herstellung von speziellen Gefahrgutsäcken stellt die deutsche Papiersackindustrie sicher, dass das Produkt vor äußeren Einflüssen geschützt wird – und Mensch und Umwelt vor den Inhaltsstoffen.

„Unter dem Begriff Gefahrgut werden alle Materialien und Gegenstände gefasst, die beim Transport für Mensch und Umwelt gefährlich werden können“, erklärt Sabine Bandel, Leiterin Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung bei der SVD Gruppe, einem Mitgliedsunternehmen der Gemeinschaft Papiersackindustrie e.V. (GemPSI). Dabei werden sowohl die Gefahrgüter als auch die dafür zugelassenen Verpackungen in drei verschiedene Gefahrstufen unterteilt. „Wir fertigen Säcke für trockene Schüttgüter mit geringer bis mittlerer Gefahr. Das können beispielsweise Chemikalien oder Stoffe sein, die z. B. in der Metallbe- und -verarbeitung oder in der Pharmaindustrie zum Einsatz kommen“, sagt Bandel.

Konstruktion sorgt für Stabilität und Staubdichtigkeit

Ein typischer Papiersack für Gefahrgut wird aus mindestens drei Lagen Kraftpapier gefertigt. Dieses besteht aus sehr langen Fasern, die es besonders reißfest und widerstandsfähig machen. Benötigt das Produkt einen speziellen Schutz gegen Feuchtigkeit oder Sauerstoff, wird zusätzlich noch eine Folie eingesetzt. Der Sackaufbau kann variieren: Es gibt Ventil-, Kreuzboden- oder Pinchsäcke mit einem Füllvolumen von 25 bis 50 kg. Ein Gefahrgutsack muss absolut staubdicht sein – weder an Nähten noch Verschlüssen dürfen Partikel austreten. Durch weitere Optimierungen in der Sackkonstruktion hat die deutsche Papiersackindustrie die Festig- und Dichtigkeit der Säcke in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesteigert. „Papiersäcke für Gefahrgut sind extrem dicht und stabil und bieten daher einen hohen Produktschutz. Zudem schützen sie das Produkt vor Licht. So werden chemische Reaktionen verhindert, die durch Lichteinwirkung ausgelöst werden können“, nennt Bandel Vorteile des Papiersacks. „Dank ihrer Konstruktion lassen sich Papiersäcke sehr gut stapeln, palettieren und transportieren.“

Amtliche Zulassung garantiert Sicherheit

Ob ein bestimmter Papiersack als Gefahrgutverpackung zugelassen wird, entscheidet eine amtlich zugelassene Prüfstelle: in Deutschland z.B. das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Grundlage dafür ist ein spezielles Prüfverfahren, dem der Sack unterzogen wird. Dabei wird das verwendete Papier unter anderem auf seine Reiß- und Bruchfestigkeit sowie Dehnbarkeit untersucht. Zudem werden Mustersäcke angefertigt, die mit einem Ersatzfüllstoff befüllt, im Klimaschrank gelagert und einem Fallversuch unterzogen werden – je nach Anforderung des Gefahrguts aus 80 cm oder 1,20 m Höhe. Auch die Dichtigkeit des Sacks wird auf den Prüfstand gestellt. Amtlich zugelassene Gefahrgutverpackungen unterliegen einer erweiterten Produkthaftung: Von der Abfüllung über den Transport bis hin zur Lagerung haftet der Hersteller für seine Verpackung, sofern Gefahrstoffaustritt aufgrund einer fehlerhaften Sackproduktion nachgewiesen werden kann.

Korrekte Kennzeichnung ist das A und O

Jede zugelassene Verpackung erhält eine besondere Kennzeichnung: Die Kennzeichnung auf den Säcken erfolgt in einer Schrifthöhe von mindestens 12 mm auf der Vorder- oder Rückseite der Säcke, meist im unteren Drittel.

Beispiel

un 5M2/Y26/S/14/NL/TCPI-HST 3076 

5M2 staubdichter Sack, wassersperrend
Y Verpackungsgruppe II, Fallhöhe 1,20 m21 Bruttogewicht der Verpackung
S Solid (fester, schüttfähiger Inhalt)
16 Letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres
NL Land der Zulassung
TCPI Zulassungsstelle HST Herstellerkurzzeichen
8859 Zulassungsnummer

Die UN-Nummer ist das wichtigste Instrument zur weltweiten Klassifizierung und Identifizierung gefährlicher Güter. Diese Nummer, die verschiedene Informationen zu Inhalt und Verpackung enthält, zum Beispiel das Bruttogewicht oder die Zulassungsstelle, muss so auf den Papiersack gedruckt sein, dass sie nicht veränderbar ist und auch nicht zerstörungsfrei entfernt werden kann. Grundsätzlich muss beim Versuch des Entfernens der Kennzeichnung der Sack zerstört werden. Deshalb dürfen Kennzeichnungen nicht oder nur zusätzlich auf dem Bodendeckblatt angebracht werden, da dieses entfernt oder ausgetauscht werden könnte und damit die UN-Sack-Nummer nicht mehr vorhanden wäre.Die vom Kunden vorgegebenen Gefahrstoffsymbole, die sich ausschließlich auf das Füllgut beziehen, geben einen Hinweis darauf, welche Art der Gefährdung vom Inhalt der Verpackung ausgeht. Ob er beispielsweise entzündlich, gesundheitsschädlich, umwelt- oder explosionsgefährdend ist. „Der Papiersack bietet viel Raum, um eine große Fülle an Informationen abzubilden“, sagt Bandel. „Zudem sorgen moderne Drucktechniken für einen präzisen Druck, so dass nicht nur die vorgeschriebenen Gefahrgut-Kennzeichnungen herausstechen, sondern auch die Werbebotschaft des Kunden.“

 
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